Marktvergleich DentAssec für Zahnärzte | |||||||
Dieses Dokument dient lediglich der Übersicht zu Informationszwecken. Der Vertragsumfang richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht zur Begründung eines Anspruches herangezogen werden kann. | |||||||
Stand 01.01.2017 | |||||||
Spartenübergreifend | |||||||
DentAssec | Marktüblich | Sonstiges | |||||
Kalkulationsgrundlage | Anzahl der Behandlungsstühle und Anzahl der Inhaber bei Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften | Haftpflicht: Anzahl der Zahnärzte Werte-/Ertragsausfallversicherung: Ermittlung von Versicherungssummen | |||||
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung | Ja, jedoch nicht für Rechtsschutz, Umwelt- und Privathaftpflicht. Bei Berufshaftpflicht max. € 2,5 Mio. Zusatzdeckung | Selten | |||||
Kündigung durch den Versicherungsnehmer | Täglich, ohne Angabe von Gründen. Taggenaue Rückvergütung | Ein bis drei Monate zum Vertrags-ablauf - oft Laufzeiten bis zu 3 Jahre | |||||
Schadensregulierungsdauer dokumentiert | Maximal 14 Tage | Keine Festlegung | |||||
Sachverständige dürfen keine Mitwettbewerber sein | Vereinbart | Selten vereinbart | |||||
Werteversicherung | |||||||
DentAssec | Marktüblich | Sonstiges | |||||
Höchstentschädigung | € 1.000.000 Bei Erweiterung der Elektronik auf Medizintechnik€ 1.250.000 je Versicherungsfall Elementarschäden ebenfalls obengenannte Versicherungssummen ohne Sturmflut Neuwertersatz bei Wiederbeschaffung bzw. Reparatur unabhängig vom Zeitwert innerhalb von drei Jahren nach dem Schadentag | Vereinbarte Versicherungssumme bei evtl. Abzug wegen Unterver-sicherung Totalschaden: Wenn Zeitwert weniger als 40% vom Neuwert = Zeitwert, existenziell gefährlich Reparaturen: Werteerhöhungen werden immer gekürzt, Wertmin-derungen nicht ausgeglichen. Restwerte werden zusätzlich abgezogen | Die marktübliche Regelung kann für den Versicherungsnehmer existenzgefährdend sein! | ||||
Unklarer Schadenzeitpunkt (für die Werteversicherung) - wichtig bei Versichererwechsel | Bei unklarem Schadenzeitpunkt muss der Versicherungsnehmer nicht nachweisen, dass der Schadenfall in der Vertragslaufzeit entstanden ist | Nicht vereinbart | |||||
Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens | Verursacht durch den Versicherungsnehmer: bis € 250.000 keine Quotelung, darüber hinaus max. 20 % Abzug; Verursacht durch Andere: bis zur Versicherungssumme | Quotelung nach Grad des Verschuldens | |||||
Verletzung von Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles | Verursacht durch den Versicherungsnehmer: bei grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzungen, die nicht individuell vereinbarte oder geforderte Sicherungen betreffen, für Schäden bis € 250.000 voller Versicherungsschutz, darüber hinaus Quotelung, jedoch maximal 20 % Abzug; Verursacht durch Andere: bis zur Versicherungssumme | Kein erweiterter Versicherungsschutz | |||||
Unterversicherungsverzicht | Ohne Einschränkung bis max. € 1.000.000 / 1.250.000, sofen die korrekte Anzahl der Behandlungsstühle angegeben | Vereinbarte Versicherungssumme anhand der Neuwertermittlung, Gefahr der Falschermittlung und somit Gefahr der Unterversicherung | |||||
Berufshaftpflicht | |||||||
DentAssec | Marktüblich | Sonstiges | |||||
Versicherungssummen für Per-sonen- und Sachschäden | € 5.000.000 pauschal | € 2.500.000 | |||||
Haftpflicht aus Nutzung von In-ternet-Technologien weltweit | € 2.000.000. Bei Verletzung von Persönlich-/Namens-rechten € 600.000 | Nicht versichert | z. B. Compter-Viren | ||||
Vermögensschäden | € 5.000.000 | € 50.000 | |||||
Verteidigungskosten bei Strafprozessen | Mitversichert, sogenannter passiver Strafrechtsschutz | Nicht versichert | |||||
Wiederherstellung von unbrauchbar gewordenem Zahnersatz durch Bruch | Mitversichert bis € 25.000, sofern nicht im eigenen Labor hergestellt, Selbstbehalt € 500 | Nicht versichert |