Die Absicherung für Zahnarztpraxen – ohne Lücken und Löcher
DentAssec macht Schluss mit gefährlichen Lücken im Versicherungsschutz – auch mit dem oft unterschätzten Risiko der Unterversicherung oder dem langen Warten auf Entschädigung im Falle eines Falles. Die wesentlichen Leistungen haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt. Doch der Schutzumfang von DentAssec ist deutlich weitreichender. Hierzu berät Sie gerne Ihr DentAssec-Partner.
Ihre jetzigen Versicherungsverträge sind nicht sofort kündbar?
Bestehende Versicherungen sind kein Hindernis, sich sofort für DentAssec zu entscheiden. Um Doppelzahlungen bis zum Ablauf Ihrer bestehenden Versicherungsverträge zu vermeiden, bieten wir unseren Neukunden die sogenannte Konditions- und Summendifferenzdeckung. Sie haben sofort unseren umfangreichen Versicherungsschutz. Bis zum Ablauf der vorherigen Versicherungsverträge rechnen wir die dort weiterhin zu bezahlenden Beiträge an und rabattieren in Höhe dieser Beträge Ihre Zahlung an uns.
Oft wird das Risiko bei Wechsel des Versicherers unterschätzt. Denn tritt kurz nach dem Wechsel ein eigentlich versicherter Schaden auf und ist der Schadenzeitpunkt nicht eindeutig zuzuordnen, so obliegt Ihnen in der Werteversicherung die Beweispflicht, wann der Schaden eingetreten ist und ob der Vorversicherer oder jetzige Versicherer leistungspflichtig ist.
Um Sie vor derart existenziellen Meinungsverschiedenheiten der beteiligten Versicherer zu schützen, garantieren wir auch in diesen Fällen Versicherungsschutz. Damit entfällt für Sie die oft nicht erfüllbare Beweispflicht des Schadenzeitpunktes.
Höchstentschädigung
Höchstentschädigung ist garantiert
Marktüblich ist, dass der Neuwert nur dann ersetzt wird,
wenn der Zeitwert nicht unter 40 Prozent des Neuwertes liegt. Doch aufgrund des
rasanten Wertverlustes von Behandlungsstühlen ist dieser Wert schnell
unterschritten. Deshalb unterscheidet sich DentAssec hier von den meisten
Wettbewerbern mit einer existenziell wichtigen Leistungsposition: Wir erstatten
grundsätzlich den Neuwert, auch wenn der Zeitwert unter 40 Prozent des
Neuwertes liegt!
Unterversicherungsverzicht
Unterversicherungsverzicht
DentAssec verzichtet auf die marktüblichen Unterversicherungsklauseln, wenn die jährlich abgefragte Anzahl an Behandlungsstühlen und der Anzahl der Praxisinhaber korrekt angegeben wurde. Das erspart Ihnen und uns lästige und zeitintensive Kontrollen und gewährleistet im Schadenfall eine zügige Auszahlung der Entschädigung.
Außerdem verzichten wir auch auf die Auflistung unbeschädigter Sachen. In der Regel hat der Versicherer das Recht, nach einem Schaden eine Inventuraufstellung der beschädigten und unbeschädigten Waren und Einrichtungen von Ihnen zu verlangen. Das ist zeitaufwändig und kann sich vor allem auch nachteilig für Sie auswirken. Denn übersteigt die Summe dieser beiden Werte die Versicherungssumme, liegt Unterversicherung vor. Die Ersatzleistung kann damit anteilig gekürzt werden.
Nicht so bei DentAssec: Abzüge aufgrund von Unterversicherung durch zu geringe Versicherungssummen gibt es nicht.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit ist in der Sachversicherung mitversichert
Wo Menschen arbeiten, passieren trotz aller Sorgfalt Fehler. Doch gerade in Zahnarztpraxen kann schon eine kleine Unachtsamkeit zu fatalen Folgen und immensen Schäden führen. Juristisch wird hier meist grobe Fahrlässigkeit angenommen.
DentAssec leistet jedoch auch in diesem Fall weit über das Marktübliche hinaus. Ist die grobe Fahrlässigkeit durch einen Mitarbeiter zu vertreten, so steht die maximale Leistung von 1 Mio. Euroungekürzt zur Verfügung. Wird der Schaden durch den Inhaber grobfahrlässig verursacht, erfolgt eine volle Leistung bis zu 250.000 Euro. Der darüber hinaus gehende Schaden wird mindestens zu 80 Prozent entschädigt.
Unbenannte Gefahren
Unbenannte Gefahren inklusive
Nicht alle Gefahren können abschließend in den Versicherungsbedingungen benannt werden. Damit jedoch auch viele unbenannte Gefahren in der DentAssec-Allrisk-Police versichert sind, wurde hierfür eine spezielle Leistungsposition eingeführt. Sie stellt sicher, dass bei DentAssec für viele in der Police nicht explizit benannte Schadenursachen trotzdem Versicherungsschutz besteht, sofern eine Einwirkung von außen und kein ausdrücklicher Ausschluss vorliegen. So leistet beispielsweise DentAssec auch bei Beschädigungen und einfachem Diebstahl.
Medizintechnik
Medizintechnik, Elektronik und Datenträger eingeschlossen
Alle Anlagen und Geräte der Kommunikationstechnik sind mitversichert. Der Versicherungsschutz kann auf die Medizin- und Labortechnik ausgeweitet werden. Kosten für die vorgeschriebenen Prüfungen der Medizintechnik nach einem Schadenfall sind ebenfalls bei DentAssec mitversichert.
Jeder Unternehmer haftet nach Gesetz für Schäden, die er selbst, der Betrieb oder seine Mitarbeiter verursachen. Doch gerade in einer Zahnarztpraxis kann eine kleine Unachtsamkeit schon schwerwiegende Folgen haben. Deshalb sichert DentAssec Zahnärzte mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro bei Personen-, Sach und Vermögensschäden ab. Der DentAssec-Versicherungsschutz umfasst sowohl die Berufshaftpflicht- als auch die Privathaftpflichtversicherung für den Zahnarzt und seine Familie.
Feuerhaftung
Feuerhaftung
Zahnarztpraxen haben ihren Sitz oftdirekt im dicht bebauten Stadtkern, an denkmalgeschützten Straßen und Plätzen, in modernen Einkaufs- oder Ärztezentren oder es liegt eine enge Nachbarschaftsbebauung vor. Ein übergreifender Brand kann hier schnell hohe Schadenkosten verursachen. Mit 5 Mio. Euro Haftungssumme bietet die DentAssec-Absicherung einen weit überdurchschnittlichen Schutzrahmen.
Strafrechtsschutz
Strafrechtsschutz
Anwälte plädieren bei Personenschäden oft auf Körperverletzung. Die Folge: ein Strafrechtsprozess für den Zahnarzt. Deshalb sind bei DentAssec im Falle eines versicherten Berufshaftpflichtschadens der passive Strafrechtsschutz und damit die Verteidigung vor Gericht selbstverständlich Bestandteil der Berufshaftpflichtabsicherung. Diesen erweiterten Versicherungsschutz bieten nur wenige Haftpflichtpolicen.
Darüber hinaus übernimmt DentAssec bei einem versicherten Schaden nicht nur die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sondern auch die Kosten für eine Verteidigung bei einem Strafprozess.
Erfüllungsschäden
Kleiner Schaden, große Folgen
Auch wenn bei der Anpassung von Zahnersatz noch so vorsichtig und sorgfältig gearbeitet wird, passiert es immer wieder, dass die Zahnobjekte beim Einpassen zu Bruch gehen. Deshalb sind bei DentAssec auch derartige Erfüllungsschäden bzw. die Wiederherstellung von unbrauchbar gewordenem Zahnersatz durch Bruch, sofern dieser in einem fremden Labor angefertigt wurde, bis zu 25.000 Euro mitversichert. Das erspart im Schadenfall die leidige Diskussion, ob es sich um einen Material- oder Bearbeitungsfehler handelt.
Umwelthaftpflicht
Umwelthaftpflicht ist Apothekenbedarf
Chemieunfälle gehören zu den teuersten Risiken überhaupt. Zugegeben: So gefährlich wie Chemiefabriken sind Zahnarztpraxen nicht. Doch sie
müssen Abfälle aus den Amalgamabscheidern, Amalgamreste und extrahierte Zähne
mit Amalgamfüllungen bei Recyclingunternehmen entsorgen und unterliegen
Gewässerschutzauflagen. Verunreinigt Amalgam den Boden, Grund- oder Abwasser,
muss dies beseitigt werden. Deshalb enthält DentAssec neben der
Umweltschaden-Basisabdeckung auch einen Zusatzbaustein, der vor den
finanziellen Folgen von Schäden an Grundwasser und eigenem Boden schützt.
Haus- und Grundbesitz
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht inklusive
Das Gebäude, in dem die Zahnarztpraxis ihren Sitz hat, ist bei DentAssec in der Berufshaftpflicht mitversichert, sofern es sich im Eigentum des Zahnarztes oder eines Familienangehörigen befindet (Betriebsspaltung). Das gilt auch, wenn Teile des Gebäudes fremdvermietet sind. Mitversichert sind auch das selbstgenutzte Einfamilienhaus des Praxis-Inhabers, eventuell vorhandene Ferienhäuser im In- und Ausland sowie unbebaute Grundstücke bis zu einer Größe von 10.000 Quadratmetern.
Bauherrenhaftpflicht
Großzügige Bauherrenhaftpflicht
Fast jeder Umbau einer Zahnarztpraxis ist ein Großprojekt. DentAssec kennt hier keine Bausummenbegrenzung.
AGG-Schutz
AGG-Schutz inbegriffen
Wird Ihnen eine Ungleichbehandlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgeworfen, müssen Sie als Arbeitgeber im Zweifel beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. In solchen und ähnlichen Fällen bietet Ihnen der DentAssec-AGG-Baustein finanziellen Schutz.
Internet
Wenn das Internet zum Darknet wird
Grenzenlose Kommunikation ist heute Standard. Wer E-Mails verschickt oder eine Homepage betreibt, riskiert anderen Schaden zuzufügen, wenn beispielsweise unwissentlich ein Virus übertragen wird. Wenn auch ungewollt, droht für diese Schäden trotzdem Haftung. DentAssec sichert Sie für diesen Fall mit einer weltweiten Pauschaldeckung in Höhe von 2 Mio. Euro ab.
Ehrenamt
Schutz für Ehrenämtler
Wer sich für die Gemeinschaft stark macht und ein Ehrenamt übernimmt, hat damit nicht nur Verantwortung, sondern trägt auch zusätzliche Risiken. Ehrenamtliche Funktionen im privaten Umfeld sind bei DentAssec automatisch mitversichert.
Dozenten
Haftungsdach für Dozenten
Sie sind als Gutachter tätig oder halten Seminare, geben
Schulungen? Auch hierfür bietet DentAssec Haftpflichtschutz. Ebenfalls nicht
marktüblich, aber bei DentAssec im Versicherungsschutz enthalten, sind auch zahnärztliche
Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis ohne Liquidation.
Studium und Praktikum
Schäden bei Studiumund Praktikum
Wenn Ihre Kinder studieren oder ein Praktikum absolvieren, dann kann schon mal etwas zu Bruch gehen, wie beispielsweise technische Geräte im Universitätslabor, die dann zu ersetzen sind. Natürlich ist auch das bei DentAssec im Rahmen der Privathaftpflicht bis zu der dort ausgewiesenen Versicherungssumme mitversichert.
Werk- und Dienstverträge bergen viele Risiken. Der Vertragsrechtsschutz ist deshalb für Zahnärzte ein Muss, denn die besonderen Risiken des Zahnarztberufes erhöhen zusätzlich das Streitrisiko. Kommt es zu einer Klage vor Gericht, so schützt Sie der DentAssec Rechtsschutz-Baustein – im Gegensatz zu den meisten anderen Absicherungen für Zahnärzte.
Spezial-Strafrechtsschutz
Spezial-Strafrechtsschutz
Auch ohne bösen Willen können Zahnärzte plötzlich in einen Strafprozess verwickelt werden. Hier greift der DentAssec Zusatzbaustein "Spezial-Strafrechtsschutz". Er beinhaltet die notwendige Vorfinanzierung bei Vorsatzdelikten auch dann, wenn noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Bestätigt sich im Gerichtsurteil der Vorwurf des Vorsatzes, sind die bisher geleisteten Zahlungen des Versicherers vom Versicherungsnehmer zurückzuerstatten.
Opferschutz
DentAssec-Rechtsschutz ist Opferschutz
Opfer einer Straftat erleben die juristische Aufarbeitung oft als sehr belastend. Wer sich in solchen Fällen auf einen aktiven Rechtsschutz verlassen kann, wird den Prozess in aller Regel leichter durchstehen. Deshalb beinhaltet der DentAssec-Rechtsschutz auch einen Opfer-Rechtsschutz.
Zusatzbaustein: Absicherung bei Krankheit, Unfall, Epidemie und Seuchen
Fallen Sie als Zahnarzt und Inhaber der Praxis durch Krankheit oder Unfall aus, bleibt die Praxis geschlossen, es sei denn, Sie engagieren einen Vertreter. Gleiches gilt bei Ausbruch einer Epidemie oder einer Seuche. Über unseren Zusatzbaustein Ertragsausfall können Sie diese Kosten absichern.
Sie finden keinen Vertreter und wird Ihr Ausfall durch Überstunden Ihrer angestellten Zahnärzte und Mitarbeiter aufgefangen, werden die hierfür extra anfallenden Kosten ebenfalls über diesen Zusatzbaustein ersetzt.
Cyber-Attacken
Cyber-Attacken
Die Themen Cyber-Kriminalität und die Versicherungsmöglichkeiten gewinnen täglich mehr an Bedeutung.
Die Zahnarztpraxis von heute kommt ohne moderne IT-Struktur nicht mehr aus. Das vereinfacht viele Prozesse, wird jedoch zum großen Problem, wenn eine Endgerät mit Schadsoftware infiziert wird. Auch die besten Virenschutzprogramme sind machtlos, wenn Benutzer zu unbedacht handeln. Daher sollten alle Mitarbeiter, die in der Zahnarztpraxis Zugriff auf einen Rechner haben, über gefährliche Verhaltensweisen informiert werden.
Über einen Zusatzbaustein können Sie sich bei DentAssec über diese Risiken absichern - bis zu 500.000 EUR je Schadenfall.
Haben wir Ihre Neugierde geweckt? Hier finden Sie einen ausführlichen Marktvergleich als Datei zum Download.